Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Ausgleichszahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellen wichtige Instrumente des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dar. Laut GAP-Strategieplanverordnung müssen die Berechnungen der Prämien auf ihre Angemessenheit und Korrektheit von unabhängiger Seite überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt i.d.R. nach gängigen agrarökonomischen Methoden auf Grundlage bereitgestellter Datenquellen sowie Annahmen zu Erträgen, Produktpreisen und Kosten. Dadurch wird sichergestellt, dass Zahlungen für zusätzliche Mehraufwendungen oder Einkommensverluste gemäß den Artikeln 70, 71 und 72 der GAP-SP-VO gewährt werden und auf einer plausiblen sowie überprüfbaren Kalkulationsmethode basieren.
Für jede Prämienkalkulation muss sichergestellt werden, dass
- die Prämienkalkulation ausschließlich nachprüfbare Bestandteile enthält;
- die Datengrundlage und Berechnungsmethode fachlich belastbar ist;
- alle Daten mit einer seriösen (Validität, Reliabilität, Aktualität) Quellenangabe belegt sind;
- die getroffenen Annahmen und ausgewählten Daten den regionalen/lokalen Gegebenheiten entsprechen, sofern dies möglich ist;
- in der Prämienkalkulation keine Bestandteile enthalten sind, die in Bezug zu Investitionskosten stehen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf GbR (ART) und das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) mit Unterstützung der UNIQUE Land Use GmbH mit der Prüfung der Agrarumweltmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg beauftragt. Die Forschungsgruppe ART übernahm vor allem die Prüfung der Ausgleichszulage, der Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) (wie beispielsweise die extensive Ackernutzung ohne/mit reduzierter Stickstoffdüngung, Weidegang in Hütehaltung, extensive Mähweide etc.) sowie einige Maßnahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) (z.B. Bewirtschaftung von Streuobstflächen, Erhalt gefährdeter Nutztierrassen, Anbau von Mais mit Gemengepartnern, besonders tiergerechte Haltungsverfahren etc.).
Für das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgte die Prüfung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) sowie dem Lehrstuhl für Produktions- und Ressourcenökonomie der TUM . Neben der Prüfung der Ausgleichszulage, und Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP), war ART primär für die Prüfung von Maßnahmen des Bayerischen Tierwohlprogramms sowie des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) (z.B. extensive Mähnutzung und Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume, Brachlegung auf Acher- und Grünland aus Artenschutzgrünen etc.) zuständig.