In Baden-Württemberg ist die Forschungsgruppe ART maßgeblich an der Bewertung des Maßnahmen- und Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum (MEPL III) beteiligt, unter anderem liegt die Bewertung der Tierwohlmaßnahmen (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl – kurz FAKT) im Verantwortungsbereich der Forschungsgruppe. Ansatzpunkt der Tierschutz-Maßnahmen ist die Gewährung von Ausgleichsleistungen für verbesserte Haltungsbedingungen in begünstigten Betrieben: Abstimmung der Wasser- und Futterversorgung sowie die Pflege mit den natürlichen Bedürfnissen, Verbesserung der Haltungsbedingungen (höheres Platzangebot, Bodenbeläge, Einstreu, natürliche Beleuchtung) und Zugang zu Auslauf im Freien.
Für die Bewertung der Maßnahmen im Tierwohl wird im Schwerpunktbereich 3A des MEPL III im Wesentlichen die Frage nach der Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Erleichterung des Marktzugangs durch Qualitätsprogramme in Verbindung mit verbesserten Tierwohlanforderungen gestellt. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg sollen durch die Förderangebote im Bereich Tierschutz unterstützt werden, eine höhere Wertschöpfung über Qualitätsproduktionen erzielen zu können.
Konkret umfasst die Evaluierung die Maßnahmen:
- Sommerweideprämie (M 14.1.1)
- Tiergerechte Mastschweinehaltung – Einstiegs- und Premiumstufe (M 14.1.2 und M 14.1.3)
- Tiergerechte Haltung von Masthühnern – Einstiegs- und Premiumstufe (M 14.1.4 und M 14.1.5)
Zur umfassenden Bewertung dieser Maßnahmen werden sowohl Sekundärdaten herangezogen (Monitoring- und InVeKoS-Daten), als auch Primärdaten aus zielgruppenspezifischen Fallstudien gewonnen, beispielsweise in Form von qualitativen Befragungen mit begünstigten Betrieben, Expert:innen sowie Verwaltungsstellen.
Die Berichte finden Sie hier.
Der Abschlussbericht wird aufgrund der zwei festgelegten Übergangsjahre 2024 erstellt werden.